Der Dagyab e. V. ist vom Finanzamt Ludwigshafen gemäß Freistellungsbescheid Nr. 27.1124 vom 19.3.2001 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsgesetzes von der Körperschaftssteuer befreit, was bedeutet, daß wir steuerlich abzugsfähige Zuwendungsbestätigungen (bis 1999 "Spendenquittungen" genannt) ausstellen dürfen.
Wenn Sie uns auf Ihrem Überweisungsträger Ihren Namen und Adresse nennen, erhalten Sie zu Beginn des Folgejahres von unserer Schatzmeisterin automatisch eine derartige Bestätigung zugesendet.
Hier können Sie sich unseren letzten Freistellungsbescheid herunterladen. Selbstverständlich erhalten unsere Spender auch regelmäßig, im allgemeinen im Frühjahr den
Jahresbericht des Vereines per Post zugesendet.
An dieser Stelle darf natürlich die Nennung unseres Spendenkontos nicht fehlen:
Konto Nr: 135 060 150 bei der Sparkasse Südliche Weinstraße, Landau
BLZ 548 500 10
Dabei können Sie, wenn Sie dies wünschen, für bestimmte Projekte durch Hinweis auf dem Überweisungsträger zweckgebunden spenden.
Wir sind in keiner Weise ein Verein, der irgendwelche politischen Ziele in Tibet verfolgt. Vielmehr möchten wir den Menschen in Dagyab Hilfe bei der Bewältigung ganz elementarer Probleme wie Bildung und Gesundheitsversorgung anbieten. Projekte für Klöster machen, von zweckgebundene Spenden abgesehen, weniger als 10% unserer Ausgaben in Dagyab aus. Dabei bemühen wir uns gezielt um traditionell eher vernachlässigte Gruppen, wie z.B. die Nonnen.
Der Verein versteht sich nicht als Mitgliederverein, der durch eine möglichst große Zahl von beitragszahlenden Mitgliedern seine Aufgaben erfüllt. Die Gründer des Dagyab e.V wollten auf diese Weise den Verwaltungsaufwand, der damit erfahrungsgemäß anfällt, möglichst gering halten. Die ohnehin umfangreich aufgewendete Zeit soll für die eigentliche Arbeit für Tibet zur Verfügung stehen.
So ist es bei uns Usus, neue Mitglieder überhaupt nur von der Mitgliederversammlung aufnehmen zu lassen, und dies geschieht gerne, wenn sie regelmäßig aktiv für den Verein gearbeitet haben.
Wer die Ziele des Vereines unterstützen möchte, hat dafür viele verschiedenen Möglichkeiten zur Verfügung,
Unsere Satzung können Sie gerne hier einsehen.